“P2P-Falle” angeblich ein Versehen

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Vergangene Woche empörte sich die Netzwelt über neue Methoden der Medien-Industrie, Raubkopierer über P2P-Netze zu fischen (wir berichteten). Doch die Betreiber des Dienstes reagieren anders als erwartet: “Wir haben an einem internen Projekt gearbeitet und nicht realisiert, dass Leute die Seite aufrufen und verwenden würden. Deshalb ist das Angebot nicht durch ein Passwort geschützt worden”, äußern sich die Macher der Seite miivi.com (bereits offline) auf dem Media-Portal Ars Technica. “Es war nur ein Versehen”, so MediaDefender. Auch habe die Motion Picture Association of America (MPAA) mit der Aktion nichts zu tun.

Peer-To-Peer-User bewegen sich indes in einer juristischen Grauzone: Das Herunterladen selbst ist nicht strafbar. Das Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Werke für Dritte hingegen durchaus. Und das ist schnell passiert: Jeder P2P-Client legt standardmäßig auf der Festplatte des Anwenders einen Ordner an, der öffentlich einsehbar ist und auch heruntergeladene Dateien enthält.

Verbraucherschützer mahnen, dort abgelegte – urheberrechtlich geschützte – Dateien unbedingt zu löschen, da man sich sonst als Bereitsteller strafbar macht. Dies führt allerdings das Peer-To-Peer-Prinzip ad absurdum, nach dem nur derjenige herunterladen darf, der auch etwas zur Community beiträgt. Wer also über keinen öffentlichen Ausgangs-Ordner verfügt, darf sich auf nervige Kommentare der P2P-Gemeinschaft gefasst machen. Manche Programme weisen den Anwender auch durch Pop-Up-Fenster auf den Verstoß gegen die P2P-Etiquette hin. (tk/mk)
( – testticker.de)

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