Klage an SchülerVZ: Pornographie und Volksverhetzung
Laut Stern-Bericht wurden sowohl der Betreiber des Online-Netzwerkes als auch der Verlag Holtzbrinck angezeigt. Der konkrete Vorwurf lautet: Verbreitung pornographischen Materials (§ 130 Strafgesetzbuch) und Volksverhetzung (§ 184), bestätigte die Kripo Schwetzingen. “Diese Seite ist für Kinder freigegeben und trotzdem wird hier pornographisches Material zur Verfügung gestellt und der Holocaust geleugnet”, wird der Schwetzinger Ralf S. vom Stern zitiert. Der erboste Vater habe zuvor eindeutige Fotos und Nutzergruppen, die auf rechtsextreme Inhalte hindeuten, auf SchülerVZ entdeckt und der Kripo vorgelegt.
Ende Juli wurde SchülerVZ schon wegen jugendgefährdender Inhalte von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Dienste (FSM) verwarnt. Daraufhin begann das Network, Gruppen zu löschen und installierte einen Filter, um nach fragwürdigen Inhalten zu suchen. [rm]