Neues Computer-Strafrecht tritt in Kraft

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Das “Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität” wurde am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (PDF) und ist damit in Kraft getreten. Das Gesetz wurde im vergangenen September auf den Weg gebracht und Ende Mai vom Bundestag verabschiedet.

Das Eindringen in Computersysteme und das Ausspähen von Daten kann nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Bis zu fünf Jahre gibt es für Computersabotage, in besonders schweren Fällen soll die Strafe sogar bei bis zu zehn Jahren liegen.

In der Kritik steht das Gesetz vor allem wegens des neuen Paragrafen 202c, der das “Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten” unter Strafe stellt. Da dazu aber auch das Herstellen, Beschaffen und Verbreiten von Tools zählt, mit denen sich Sicherungssysteme umgehen lassen, werden auch Administratoren kriminalisiert, die ihr Netzwerk auf Schwachstellen testen, und Software-Entwickler, die dafür die passenden Tools liefern. (dd)

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