Ein paar Gutscheine ausgedruckt – Klage wegen Urheberrechtsverletzung

Allgemein

Der Kläger heißt Coupons, Inc. Diese Firma bietet per Online-Werbung Gutscheine an und verbreitet sie über ihre Website Coupons.com. Mit denen lassen sich insbesondere Produkte bekannter Lebensmittelhersteller in den Supermärkten des Landes mit Rabatt erwerben. Es gilbt diese Sorte Coupons schon immer in Lokalzeitungen und jetzt auch im Web. Die Online-Coupons verfügen über eine individuelle Seriennummer.

Damit die angelockten Käufer nicht zu oft mit Rabatt kaufen können, installiert Coupon, Inc. eine proprietäre Software auf dem PC des Nutzers. Sie identifiziert ihn und soll kontrollierend dafür sorgen, dass beispielsweise nicht mehr als zwei rabattgewährende Gutscheine ausgedruckt werden.

Auftritt John Stottlemire, den Wired den DVD Jon des Coupon-Ausschneidens nennt. Er hat Code und Anleitungen veröffentlicht, mit denen sich die zahlenmäßige Begrenzung der herabladbaren und ausdruckbaren Gutscheine aufheben lässt: Indem einfach die Anwendung gelöscht und einer neuer Download gestartet wird.

In der im kalifornischen San Jose eingereichten Klage beruft sich die Firma auf den Digital Millenium Copyright Act (DMCA), der Spielraum für viele Absurditäten lässt. Coupon, Inc. verlangt von Stottlemire die Namen aller, die seine Software heruntergeladen haben – und natürlich einen hochgerechneten Schadenersatz, der in die Hunderttausende oder sogar Millionen $ gehen könnte.

Die Rechtslage ist absolut schwammig. Stottlemire könnte drankommen als Hacker, der einen urheberrechtlichen Schutz umgangen hat. Was er selber allerdings ganz anders sieht:

„Ich habe lediglich Dateien oder Registry-Schlüssel gelöscht. Nichts wurde gehackt. Nichts wurde entschlüsselt, auf das sich das DMCA auch nur entfernt beziehen könnte.“

(bk)

Inquirer UK

Wired

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