Online-Dating-Kunden im Maelstroem der Altersfreigabe

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Der United States District Court for the Northern District of Ohio hat entschieden. Der Streit begann, als der anonyme Ankläger John Doe (John, nicht Hohn) sich gemäss den Geschäftsabläufen der Dating-Site SexSearch.com mit einer ebenfalls anonymen Jane Roe traf. Die natürlich im Aufnahmeformular ein Lebensalter von 18 Jahren angegeben hatte.

Um so überraschter Herr Doe, als am nächsten Morgen die Polizei vor der Tür stand und ihm Missbrauch von Minderjährigen mit nachfolgender 15-jähriger Gefängnissstrafe (plus lebenslangem Kinderschänder-Eintrag) in Aussicht stellte. Die Göre war erst 14. Klar, dass John nun versuchte, die Dating-Anbieter für die Fehlinformation haftbar zu machen. Was die Richter in Ohio aber abschmetterten.

Es ist also ab sofort die Pflicht eines jeden, sich vor dem Beginn privater Verwicklungen eine gültige Alters-Verifikation vorlegen zu lassen. Vor allem in Ohio. Gut zu wissen. [fe]

The Register

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