GEZ darf siebenmal für ein Radio kassieren
Es forderte die Richter eines Oberverwaltungsgerichts, das sich in der schönen Stadt Koblenz befindet, ein solches Urteil „im Namen des Volkes“ zu verkünden. Dem erstaunten Volk wurde kundgetan, dass die GEZ-Abkassierer ein Sonnenstudio mit sieben Sonnenliegen siebenmal zur GEZ-Kasse bitten dürfen – obwohl nur ein Radio da ist.
Das Sonnenstudio hatte gegen den schwer verständlichen Gebührenbescheid des SWR geklagt. Doch die scharfsinnigen Oberverwaltungsrichter knobelten aus, an das eine Empfangsgerät seien sieben Lautsprecher angeschlossen. Das seien also „gesonderte Hörstellen“ und somit gebührenpflichtig. Denn die Liegenden auf den Sonnenbänken könnten die Lautstärke ändern, das Radio selbst einschalten oder ausschalten. Damit aber entschieden sie selbst, ob sie Radio hören wollten. Und deshalb darf die GEZ nochmal kassieren. Und nochmal. Und nochmal. Und nochmal. Und nochmal. Und nochmal.
(bk)