Haftstrafe für Anwalt Gravenreuth

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Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er hatte im Mai des vergangenen Jahres die taz abgemahnt, weil er eine Bestätigungsmail für den Newsletter der Zeitung erhielt, die er nicht angefordert hatte. Das LG Berlin erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die taz und setzt als zu erstattenden Betrag 663,71 Euro fest. Obwohl die taz behauptete, diesen am 30. Juni 2006 bezahlt zu haben, soll er mitgeteilt haben, noch keine Zahlung erhalten zu haben – und pfändete die Domain taz.de. Erst eine einstweilige Verfügung hinderte ihn daran, die Internet-Adresse zu versteigern.

Die Zeitung erstattet daraufhin Strafanzeige wegen versuchten Betruges, Gravenreuth wurde am Montag – wie die taz berichtete – zu der Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Bei einer Durchsuchung seiner Kanzlei im Januar wurde ein Fax der taz entdeckt, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte. Das Amtsgericht glaubte ihm angeblich nicht, dass er wegen des Chaos’ in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustünde. Er hatte sich damit verteidigt, er hätte angenommen, noch weitere Forderungen gegen die taz zu haben.

Das ursprünglich gegen die taz ausgesprochene Verbot, Newsletter im double-ipt-in-Verfahren anzubieten, ist mittlerweile aufgehoben.

Später hat Gravenreuth gegen die Berichtertattung zahlreicher Online-Services, die alle die taz zitierten, einstweilige Verfügunng erlassen, weil seiner Meinung nach zu einseitig formuliert wird. Gravenreuths Verfahren gegen die taz soll laut Gravenreuth einen Gerichtstermin erst im August 2008 haben. Auch das Gefängnisurteil ist noch nicht rechtskräftig. Lange noch werden die Bälle zwischen den Kontahenten hin- und herfliegen. (dd/mk)

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