Darf Apple die Garantie für entsperrte Iphones verweigern?
In den USA gibt es einen Magnuson-Moss Warranty Act, der die Verbraucher vor willkürlicher Garantieverweigerung schützen soll. Daraus ergibt sich im Prinzip, dass Apple seinen Käufern nicht einfach sagen kann: Wenn ihr eure – he, die gehören immer noch uns! – Iphones vom SIM-Lock befreit und sie dann vielleicht nicht mehr brauchbar sind, dann geht uns das gar nichts mehr an.
Üblicherweise betrachten Handyhersteller ein erfolgreich entsperrtes Gerät weiterhin als durch die zugesagte Garantie geschützt. Selbst wenn das Unlocking schief gegangen sein sollte, betrachten sie die Garantie noch nicht als erloschen, so lange das Gerät durch eine Erneuerung der Firmware wieder funktionsfähig zu machen ist.
Klar ist zudem, dass die gesetzliche Garantieregelung es Apple verbietet, ein Iphone funktionsunfähig zu machen oder zu beschädigen, weil eine Entsperrung bemerkt wurde.
Wie bei juristischen Fragen fast unvermeidlich, bleibt aber vieles unklar. Eine ausführliche Debatte, inwieweit Apple im legalen Rahmen die Garantie durch veränderte Formulierungen doch einschränken könnte oder auch nicht, findet sich hier.
Apple geht zudem das Risiko ein, dass die Rechtsprechung in verschiedenen Ländern der Welt dazu ganz unterschiedlich ausfällt. Gar keine Frage dürfte sein, dass Apple bei Garantieverweigerungen mit einer Flut von Klagen zu rechnen hat.
(von Egan Orion/bk)