EU-Wettbewerbsverfahren: Schonfrist für Intel

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Intel hat nun offiziell bis zum 4. Januar 2008 zeit um eine Antwort im Verfahren um mögliche Wettbewerbsverstöße zu geben. Ein Kommissionssprecher sicherte dem US-Chiphersteller damit eine längere Bedenkfrist zu. Intel wird vorgeworfen mit Kampfpreisen unter den Herstellungskosten und enormen Rabatten seinen Konkurrenten AMD mutwillig aus dem Markt drängen zu wollen, schreibt die österreichische Nachrichtenagentur APA.

Intel plädiert auch weiterhin darauf, dass die EU-Klageschrift fehlerhaft sei und von Seiten des Chipherstellers kein Fehler vorliege. Die europäischen Wettbewerbshüter haben derzeit außer Intel weitere Hersteller wie Qualcomm und Rambus im Auge. Diesen werden ähnliche Unterstellungen gemacht.

Die IT-Branche ist nach der Entscheidung im Microsoft-Prozess (wir berichteten) besonders vorsichtig bei Anschuldigungen der Europäischen Kommission. (mr)

Bild: Intel

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