Gericht stoppt vorgeschriebene Porno-Altersangaben

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Unter dem wehenden Banner der unantastbaren Meinungs- und Veröffentlichungsfreiheit entschied ein US-Gericht, dass die durch ein Bundesgesetz vorgeschriebenen Pflichtangaben zur Identität und Volljährigkeit von Pornodarstellern gegen die Verfassung verstossen. Während hierzulande Voll-Juristen auf dem Holzweg des angeblichen Jugendschutzes herumirren, ziehen die Richter des sechsten US-Berufungsbezirks (Kentucky, Michigan, Ohio und Tennessee) einen klaren Trennstrich zwischen wünschenswerter Bekämpfung von Kindesmissbrauch einerseits und der legalen Pornografie andererseits. Die Richter weisen in ihrer Urteilsbegründung darauf hin, dass durch Massnahmen der Verbrechensbekämpfung die Bürgerrechte nicht unzulässig eingeschränkt werden dürfen. Ach. Endlich sagt’s mal jemand. [fe]

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