Behörden-Websites speichern IPs trotz Verbot

Big DataData & StoragePolitikRechtSicherheitSicherheitsmanagement

Wie erst Anfang Oktober bekannt wurde, hatte das Amtsgericht Berlin dem Bundesjustizministerium untersagt, auf seiner Website personenbezogene Daten der Besucher über den Nutzungsvorgang hinaus zu speichern, denn das würde das “Rechts auf informationelle Selbstbestimmung” verletzen. Insbesondere die IP-Adresse darf dem Urteil zufolge nicht protokolliert werden, denn mit ihrer Hilfe ist es möglich, den User zu identifizieren und das Surf- und Suchverhalten detailliert nachzuvollziehen.

Allerdings hat nach dem Urteil neben dem Bundesjustizministerium lediglich das Bundesfinanzministerium die IP-Speicherung eingestellt. Die meisten Regierungs- und Behörden-Websites des Bundes protokollieren IPs nach wie vor. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage einiger FDP-Abgeordneter hervor (PDF). Die Speicherung sei “insbesondere aus Sicherheitsgründen notwendig”, heißt es darin, obwohl das Amtgericht festgestellt hatte, dass auch Sicherheitsgründe keine personenbezogene Erfassung des Verhaltens sämtlicher Nutzer rechtfertigen würden – auch nicht für kurze Zeit. Nach Meinung der Bundesregierung sei aber nicht abschließend geklärt, “inwieweit IP-Adressen personenbezogene Daten darstellen”. (dd)

Lesen Sie auch :