Abmahnwelle für Marketing via “Tell a friend”?
Beliebte und weit verbreitete Mailing-Weiterleitungsfunktionen wie “Tell a friend” oder “Newsletter weiterempfehlen”, die auf tausenden deutscher Online-Plattformen zu finden sind, stellen plötzlich für die Unternehmer ein finanzielles Risiko dar, warnen auf IT-Recht spezialisierte Juristen in ihrem aktuellen Newsletter .
Die Idee, einfach die eigenen Kunden als “Transportmittel” für Werbenachrichten zu verwenden, sei nach deutschem Wettbewerbsrecht womöglich abmahnfähig. Einige weniger nette Kanzleien seien auf diese Lücke gestoßen und haben angeblich schon Mahnbriefe versandt. Die Streitwerte bewegen sich in der Regel zwischen 500 und 5.000 Euro, berichtet der Newsletter.
“Es kann heute keinem mehr geraten werden, sich Produkt- oder auch nur Newsletterweiterempfehlungen via E-Mail-Versand durch Dritte zu bedienen. Es fehlt einfach noch ein abschließendes Urteil des BGH,” umreißt der Münchner Jurist Max-Lion Keller die noch unklare Situation. So gäbe es in dieser Sache bislang völlig konträre Entscheidungen von Landgericht Frankfurt (Az: 3/12 O 106/04), OLG München (Az. 8 U 4223/03) sowie KG Berlin, LG und OLG Nürnberg. (rm)
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