Gericht: Freie Fahrt für Pornoseiten
Der Antrag auf einstweilige Verfügung zur Blockierung von verschiedenen Pornoseiten im Internet, mit dem die Firma Kirchberg Logistik den Provider Kielnet stoppen wollte, lehnte das Landgericht Kiel schlicht ab. Die norddeutschen Richter sahen keinen Verstoß des Providers gegen geltende Jugendschutzgesetze – anders als das Landgericht Frankfurt in einem ähnlichen Fall gegen Provider Arcor (AZ.: 14 O 125/07).
Nach Ansicht der Richter in Kiel ist ein Provider nicht für eventuell begangene Verstöße gegen die Jugendschutzauflagen verantwortlich und könne deshalb auch nicht zur Sperrung bestimmter IP-Adressen verpflichtet werden. Die umstrittenen Inhalte der Webseite YouPorn.com würden schließlich nicht auf den Servern von Kielnet bereitgehalten. Auch im Falle von Arcor ging es konkret um diese Porno-Adresse. Die Moralapostel von Kirchberg sind aber selbst als Porno-Verteiler unterwegs, denn sie betreiben die Online-Videothek Sexyfilms.de. (rm)