Urteil: T-Mobile darf das iPhone exklusiv verkaufen
Mit dem Urteil wird die einstweilige Verfügung vom 12. November aufgehoben. Seitdem hatte T-Mobile auch iPhones ohne SIM-Lock vertreiben müssen, bereits verkaufte Geräte konnten sich Anwender auf Wunsch auch entsperren lassen. Die Richter hätten keine Anzeichen für Kartellsverstoße oder gar unlauteren Wettbewerb gesehen. Die Konditionen bei T-Mobile entsprechen nun wieder denjenigen zum iPhone-Verkaufsstart am 9. November. (tkr/mr)
Bild: Apple
(Tomshardware – pcpro.de)
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