O2 darf nicht mehr auf Torrent-Sites werben

Allgemein

Auf Antrag des Interessenverbands des Video- und Medienfachhandels (IVD) hat das Gericht eine Einstweilige Verfügung bestätigt, die es dem Netzbetreiber verbietet, auf Sites zu werben, die in erheblichem Umfang jugendgefährdende Medien zum Download anbieten.

Und als solche gelten laut IVD namentlich torrent.to, bit-torrents.to und torrentfiles.net. Nachdem im Oktober bereits Arcor ähnlich auf die Mütze bekommen hat, scheint diese Vorgehensweise des IVD zumindest in Deutschland langsam zu greifen, wobei die Richter bemerkenswerte technische Kompetenz beweisen, wenn sie die angebotenen Torrents mit dem beanstandeten Content gleichsetzen, und zumindest gutgläubig genannt werden dürfen, wenn sie dem IVD glauben, es gehe ihm um Jugendschutz. [gk]

mediabiz / Videowoche

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