Gericht: Online-Medien dürfen Zeitungen zitieren
Im Prozess gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Süddeutsche Zeitung entschied das OLG, dass der Perlentaucher auch dann aus Buchkritiken der Zeitungen zitieren darf, wenn die Zusammenfassungen danach weiterverkauft werden. Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, bis dahin ist das Urteil also noch nicht rechtskräftig (Az. 11 U 75/06 und 76/07).
Der Perlentaucher zitiert wörtlich aus Buchbesprechungen der Zeitungen – und verkauft seine Buchvorstellungen an Onlinehändler wie Buecher.de. Die Kläger sahen ihr Urheberrecht verletzt, Internetnutzer würden von der Lektüre der Originaltexte abgehalten. Das Frankfurter Oberlandesgericht urteilte, die Zusammenfassung sei eine “eigene schöpferische Leistung”, auch wenn wesentliche Gedanken aus dem Originaltext übernommen würden. Auch aus dem Marken- und Wettbewerbsrecht ergebe sich kein Anspruch auf Unterlassung. Die Süddeutsche “wir lassen Leser nicht mehr kommentieren” Zeitung drohte schon mal mit Revision. Ob es die neuen Eigentümer des Verlages aber zulassen, dürfte fraglich sein. (rm)