GVU erklärt die neuen Kopierschutzgesetze

PolitikRecht

Illegale Angebote von Tauschbörsen sollen ab dem 1. Januar dieses Jahres genauer unter die Lupe genommen werden. Die GVU, beziehungsweise deren Initiative RESPEcT COPYRIGHTS, hat sich jetzt die Mühe gemacht und versucht die Bürger über die neuen Regelungen aufzuklären. Im Detail sagen die neuen Gesetze laut GVU folgendes:

Aktuelle Kinofilme können grundsätzlich nicht als legale Kopie im Internet stehen. So lange ein neu erschienener Film im Kino läuft, wird er nirgendwo sonst von den Rechteinhabern angeboten.

Wenn ein Film neu auf DVD im Handel oder Verleih ist, kann eine kostenlose Kopie im Internet nur rechtswidrig sein.

– Privatpersonen können keine Filme von den Filmstudios legal im Internet anbieten. Sie haben keine Erlaubnis dazu.

Seriöse Anbieter haben immer ein vollständiges Impressum auf ihrer Seite. Fehlt es, sollte das Downloadangebot nicht genutzt werden.

Bei Internetseiten mit Filmdownloadangeboten, die in ihrem Namen oder in der Beschreibung Begriffe wie “Pirat”, “Warez” oder “Esel” führen, ist äußerste Vorsicht geboten. In der Regel handelt es sich um Angebote, die sich auf Raubkopien spezialisiert haben.

Für genauere Informationen oder in Zweifelsfällen lohnt sich ein Blick auf die Webseite der GVU. (mr)

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