Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder
Der Besitzer eines Internetanschlusses kann nicht in jedem Fall für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden, die über seinen Anschluss begangen werden. So entschied das OLG Frankfurt im Falle eines Familienvaters, über dessen Rechner 290 Musiktitel verbreitet worden waren, dass dieser nicht haftet. Der Mann hatte sich darauf berufen, dass weder er noch ein anderes Familienmitglied den Rechtsverstoß begangen hätten.
Eine Pflicht, den Internetanschluss zu überwachen, hätte dem Gericht zufolge nur bestanden, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen gegeben hätte. Allein die häufige Berichterstattung der Medien über Urheberrechtsverletzungen seien kein Anlass für eine Kontrolle der Angehörigen. (dd)