Bundesnetzagentur gibt Frequenzen für UWB frei

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Die Bundesnetzagentur hat zwischen 30 MHz und 10,6 GHz zahlreiche Frequenzbereiche für den Kurzstreckenfunk Ultra Wideband (UWB) freigegeben. Welche genau, lässt sich einem PDF entnehmen. Die Frequenzen dürfen nun ohne Antrag kostenfrei genutzt werden.

Die Behörde selbst gibt zu, dass sie mit der Frequenzzuteilung Neuland betritt und die Nutzungsbestimmungen daher recht komplex sind. Deshalb will man die UWB-Nutzung intensiv beobachten und die Parameter gegebenenfalls modifizieren. Derzeit gibt es recht strenge Auflagen bei der Sendeleistung in Abhängigkeit von der genutzen Frequenz und vom Einsatzort, etwa Fahrzeugen. Damit die Funktechnik andere Funkanwendungen nicht stört, müssen die Geräte zudem nach 10 Sekunden ihre Sendung abbrechen, wenn sie keine Gegenstelle kontaktieren können, und außerhalb von Gebäuden dürfen keine festen Funkverbindungen und ortsfeste Antennen eingesetzt werden.

UWB dient dem Datenaustausch über kurze Distanzen und kommt auf eine recht hohe Datenrate, da große Frequenzbereiche genutzt werden. Wireless USB beispielsweise, das auf UWB aufbaut, soll 480 MBit pro Sekunde über eine Entfernung von 3 Metern übertragen. (dd)

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