Vorratsdatenspeicherung: Streit um Zuständigkeit beim Bundesverfassungsgericht
In den letzten Wochen sind zahlreiche Verfassungsbeschwerden gegen die gesetzliche Speicherpflicht für Telekommunikationsanbieter eingereicht worden sowie ein Eilantrag des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, der die Datensammlung »wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit durch eine einstweilige Anordnung« stoppen will. Passiert ist allerdings beim Bundesverfassungsgericht bislang nicht viel – weil man sich nicht einigen kann, ob der Erste oder Zweite Senat zuständig ist, wie die taz berichtet.
Prinzipiell wäre der Fall zwar etwas für den Ersten Senat, der die meisten Grundrechtsklagen behandelt. Doch beim Zweiten Senat argumentiert man anders: es handele sich um eine EU-Richtlinie, die umgesetzt wurde, und dafür sei nun mal der zweite Senat zuständig. Laut taz geht es allerdings nicht nur um die Vorratsdatenspeicherung allein, sondern auch die Machtverhältnisse beim Bundesverfassungsgericht. Schließlich fußen immer mehr Gesetze und damit auch Verfahren auf Richtlinien der EU.
Nun wird damit gerechnet, dass die beiden Richter Wolfgang Hoffmann-Riem und Udo Di Fabio zunächst einmal lange Schriftsätze austauschen, um die Zuständigkeit ihrer Senate zu begründen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird ein Ausschuss mit je drei Richtern jedes Senats einberufen; kommt der ebenfalls zu keiner Entscheidung, entscheidet der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier – der übrigens dem Ersten Senat angehört. (dd)