Urteil: Amazon-Gutscheine dürfen nicht verfallen
Amazons Geschenkgutscheine sind normalerweise ein Jahr gültig. Ist nach dessen Ablauf der Gutschein nicht oder nur teilweise genutzt worden, verfällt das Restguthaben. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte den Online-Händler deshalb schon 2006 aufgefordert, die diesbezüglichen Klauseln in seinen AGB zu ändern. Als das nicht geschah, klagte man erfolgreich vor dem Landgericht München. Nun entschied auch die nächste Instanz, das Oberlandesgericht München, zugunsten der Verbraucherschützer. Das Gericht sah im Verfall des Guthabens nach einem Jahr eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers.
»Immer wieder stoßen wir darauf, dass Gutscheine mit zu kurzen Gültigkeitsfristen verkauft werden. Wir bitten Verbraucher, uns zu informieren, wenn sie einen solchen Gutschein erhalten«, sagte Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und forderte andere Online-Händler auf, sich bei der Befristung von Gutscheinen an dem Urteil zu orientieren. (dd)