Schweiz: Schlappe für die Jäger von Raubkopierern

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Laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür verstößt das Sammeln von IP-Adressen von Teilnehmern in Peer-to-Peer-Netzwerken gegen das Schweizer Datenschutzgesetz. Binnen 30 Tagen muss Logistep nun den EDÖB glaubhaft darlegen, wie man künftig die Privatsphäre der Filesharer respektieren wolle.
Schon seit längerem betreibt das Schweizer Unternehmen Logistep im Auftrag der Musik- und Spiele-Industrie ungehemmt Nachforschungen in P2P-Netzen, um Urheberrechtsverletzungen aufzudecken. So scannt man in diversen Tauschbörsen nach allen fassbaren IP-Adressen von Downloadern und Anbietern. Laut Thür ein klarer Verstoß gegen die Grundsätze des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG). Er sieht die Persönlichkeitsrechte eines größeren Personenkreises verletzt. “Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel. Durch die getroffenen Maßnahmen müssen insbesondere die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, der Transparenz, der Zweckbindung und der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben”, wettert der Ober-Datenschützer. (rm)

Gulli

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