EU-Gerichtshof lehnt zivilgesetzlichen Auskunftsanspruch für Musikfirmen ab
Die Grosse Kammer des EU-Gerichtshofes hat entschieden: EU-Länder haben das Recht, in ihren nationalen Gesetzen einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch zu Nutzerdaten zugunsten der Vertreter der Musikindustrie zu verweigern. Es wird also in einigen EU-Ländern dabei bleiben, dass Musikfirmen den Weg über ein Strafverfahren gehen müssen, um vom Provider genaue Angaben zu mutmasslichen Privatpiraten zu erhalten. Dabei, so das Gericht, müssten Grundsätze wie Schutz persönlicher Daten und rechtliche Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben. Das dürfte natürlich in Ländern, die von der Vivendi- bzw. Bertelsmann-Partei regiert werden, für schlechte Laune sorgen. Noch besser wäre es allerdings gewesen, hätte der EU-Gerichtshof eindeutig für Rechtssicherheit gesorgt. Indem er eine Aufweichung unseres Rechtssystem zugunsten einseitiger, durch reine Behauptungen untermauerten Forderungen der Content-Industrie zurückgewiesen hätte. Aber das ist wohl zuviel verlangt. [fe]
Futurezone
EU-Urteil im Wortlaut