Europäischer Gerichtshof: Urheberrecht ist nicht wichtiger als Datenschutz

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Weil spanische Internet-Nutzer über die P2P-Software Kazaa Musikstücke getauscht hatten, versuchte die Organisation Promusicae, der verschiedenen Musikverleger und Produzenten angehören, vor Gericht die Namen und Anschrift der Telefonica-Kunden zu erstreiten. Telefonica verweigerte die Herausgabe, weil diese Daten nach spanischem Recht nur bei strafrechtlichen Untersuchungen sowie zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zur nationalen Verteidigung weitergegeben werden dürfen. Das Gericht fragte deshalb beim Europäischen Gerichtshof nach, der nun entschied, der Schutz des geistigen Eigentums dürfe den Schutz personenbezogener Daten nicht beeinträchtigen (PDF). Allerdings könnten die EU-Mitgliedsstaaten durchaus eine Pflicht zur Weitergabe personenbezogener Daten in zivilrechtlichen Verfahren einführen – vorausgesetzt ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Datenschutz und Eigentumsrechten würde gewahrt. (dd)

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