Bundesverfassungsericht klärt Zuständigkeit bei Vorratsdatenspeicherung
Sowohl der erste als auch der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes wollten über die Vorratsdatenspeicherung befinden, weshalb die Beschwerden und Eilanträge gegen die Datensammlung bisher auf Eis lagen. Wie man nun mitteilt, hat man gestern jedoch entschieden, dass sich beide Senate um die Angelegenheit kümmern dürfen: der erste Senat wird den Hauptteil des Verfahrens bearbeiten, während sich der zweite Senat auf die Verfassungsbeschwerden beschränkt, die sich gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten. (dd)
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