Big Brother und der Hundehaufen (Update)
Datenschützer sehen den Einsatz der Videoüberwachung in Banken gesetzlich nur für die Verfolgung von Straftaten gedeckt. Die Stuttgarter Volksbank riecht offenbar aber schon ein Verbrechen, wenn ein dreijähriges Mädchen versehentlich in einen Hundehaufen tapst und hinter ihrer Mutter in die Bank läuft.
Während Mami Geld abhob, hinterließ die Göre anrüchige Spuren auf dem Steinboden vor dem Geldautomaten. Die Banker werteten die Videoaufnahmen und die Transaktionen aus, um das schuldige Kleinkind zu überführen. Die 34-jährige Mutter und Kundin der Stuttgarter Volksbank bekam von ihrem Institut eine satte Rechnung für „eine Stunde Arbeitszeit Meister / Obermonteur“ und soll innerhalb von 14 Tagen 52,96 Euro dafür abdrücken. Dabei hatte sie sogar noch selbst Reinigungszeug aus einer Drogerie geholt, um den Boden zu säubern.
Wie, was, Datenschutz, gar nicht erlaubt? Da ist Fasnet und Narretei vor. Die für Datenschutz zuständigen Mitarbeiter seien in Faschingsurlaub, ließ die Stuttgarter Volksbank verlauten. Nein, einen Tusch schickten sie nicht auch noch hinterher.
(bk)
Update: Die Bank in Sutttgart-Degerloch hat inzwischen weitergeschnüffelt und erklärt, das Kind hätte sich doch glatt selbst in der Bank “erleichtert”, und die Mutter hätte das auch bemerkt. Das hätten sie alles ganz genau in den Videobildern gesehen.
Woher die Scheiße nun kam, ist auch von rechtlicher Bedeutung, da das baden-württembergische Innenministerium inzwischen eine offizielle Überprüfung eingeleitet hat. Dabei gehe es um zwei datenschutzrechtliche Vorgänge, da die Bank Videoaufnahmen ausgewertet und zum anderen Kontodaten damit abgeglichen hat, um die Kundin dranzukriegen. “Laut Gesetz ist das aber nur zu Zwecken der Strafverfolgung erlaubt”, erklärte dazu Günter Schedler, Leiter der Aufsichtsbehörde. Das dürfte dem Bericht der Stuttgarter Nachrichten zufolge auch der Grund sein, warum die Bank nun auf eine wissentliche Sachbeschädigung abhebt.