IP-Logging: Amtsgericht droht Zypries mit 250.000 € oder Haft
Ihr drohen nun eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro, und falls die nicht beizutreiben wäre, bis zu 6 Monate Ordnungshaft. So steht es in einem Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Erstritten hat ihn Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Das Justizministerium sammelt seit dem rechtskräftigen Urteil aus dem März 2007 keine IP-Daten mehr, sondern protokolliert das Verhalten der Nutzer nur noch anonymisiert ohne IP-Daten. Das genügte dem Gericht aber nicht, vielmehr hätte Frau Ministerin Zypries eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben müssen, und zwar ohne besondere Aufforderung.
Während der neue Beschluss für das Justizministerium eher symbolische Bedeutung hat, geht es um weit mehr. Behörden wie private Internetangebote speichern noch immer das Nutzungsverhalten ihrer Webbesucher mit leicht personenbeziehbaren Protokollen. Das verletzt dem Gerichtsurteil zufolge das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, denn die Nutzer ließen sich durch ihre IP-Adresse leicht identifizieren.
Jurist Breyer rät nicht nur der Justizministerin, die Protokollierung von IP-Adressen abzustellen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
(bk)