EU: Längerer Urheberschutz für Musiker

PolitikRechtWorkspaceZubehör

Während die Werke eines Komponisten noch 70 Jahre nach seinem Tod geschützt sind, läuft das Urheberrecht bei Aufnahmen von Sängern und Musikern bereits 50 Jahre nach der Aufnahme aus. Für diesen deutlichen Unterschied gäbe es keinen Grund, erklärte EU-Kommissar Charlie McCreevy gestern in Brüssel, schließlich würde oft erst der Künstler eine Komposition zum Leben erwecken.

Der FAZ zufolge will man den Urheberschutz daher auf 95 Jahre verlängern. So sollen auch Künstler, die am Anfang ihrer Karriere Hits aufnahmen im Alter Lizenzgebühren beziehen können.

Darüber hinaus schlägt McCreevy einen Fonds vor, in den ein Fünftel der Einnahmen fließen soll und aus dem Studiomusiker Geld bekommen, die keine Lizenzeinnahmen erhalten, weil sie pauschal bezahlt wurden oder angestellt waren. Zudem sollen Sänger und Künstler ihre Aufnahmen nach 50 Jahren selbst vermarkten dürfen, wenn die dies ihre Plattenfirma nicht tut. (dd)

Lesen Sie auch :