Internetverbot für P2P-Piraten wird zum Kostenbumerang

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Es hätte alles so einfach sein können: Erwischt man einen Musik- oder Filmfan beim dritten Völkermordkopieren, sperrt man ihm für den Rest seines Lebens das Recht auf Internet. Das soll ihm dann eine Lehre sein. Jedenfalls dachten sich das Musikmanager aus Frankreich und England. Nun tauchen aber erste Komplikationen auf, und die Zweifel mehren sich, ob es sich nicht beim drakonischen Surf-Verbot um unausgegorenen Schwachsinn handeln würde. Britische Internetprovider melden sich gerade mit zögerlichem Fingerschnipsen und geben zu Bedenken, dass die Identifizierung mutmasslicher Copyright-Verbrecher durch Agenturen der Musikvertriebe erfolge. Ein Verfahren, dass sich in der Vergangenheit nicht durch auffallende Fehlerresistenz ausgezeichnet hatte. Würde nun ein unbescholtener Surfer irrtümlich aus dem Netz verstossen, so wäre eine Schadensersatzklage gegen den Internetprovider die logische, unausweichliche Folge. Welcher sich dann, so war heute zu hören, seinerseits auf dem Klageweg auf die Quelle der Streiterei zubewegen würde: die jeweilige Musikfirma. Die dann mit einem potenzierten Kostenrisiko zu rechnen hat. Ob das aber am Ende ebenfalls vom Steuerzahler aufgefangen wird, wie im Fall der ins Nichts spekulierten Immobilien-Milliarden deutscher Provinzbanken, sei dahingestellt. Womöglich muss man das Konzept der Strafpyramide auch noch einmal überarbeiten. Vielleicht ist bis dahin aber auch die industrielle Verwertung von Kultur-Vertriebsrechten so unprofitabel geworden, dass sich das alles erübrigt. Wer weiss… [fe]

TheRegister

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