Sexauktion und schwanger: Wer war’s?
Die Auktionsplattform (nein, Ebay macht so was doch nicht) wollte ihr daraufhin nicht verraten, wer alles für die Vaterschaft in Frage kommt. Man habe sich doch verpflichtet, die Daten der Kunden geheim zu halten, mauerte die Firma, die 15 Prozent für die Vermittlung der anonymenen Liebesdienstleistungen einbehält.
Das Stuttgarter Landgericht verurteilte die Stuttgarter Firma Domosoft jetzt, die Namen der möglichen Väter herauszurücken. Das Urteil erging im Namen des Kindes, denn es hätte ein Recht darauf zu wissen, wer sein Vater ist.
Das arme Kind darf also bald einen Vater kennen lernen, der die Mutter für ein paar Euro ersteigert hatte. Und herzlichen Glückwunsch auch, Daddy!
(bk)
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