Hacker darf Insidergewinne behalten

Allgemein

Er stieß sich finanziell gesund, weil er herausbekommen hatte, dass IMS Health einige Stunden später enttäuschende Gewinne verkünden würde. Minuten nach einem Einbruch in das Computersystem kaufte er Put-Optionen für 41.671 $ und vervielfachte seinen Einsatz. Die US-Börsenaufsicht SEC wollte ihm diese unfairen Gewinne wieder abnehmen. Sie wurde aber von einer Bundesrichterin daran gehindert, das Guthaben einfrieren zu lassen.

Offenbar verbieten die US-Gesetze nicht explizit, illegal erworbene Informationen für den Börsenhandel einzusetzen. Wäre Oleksandr Dorozhko hingegen als Mitarbeiter der Firma oder Investmentbanker an das wertvolle Wissen gekommen, wäre er wegen Insiderhandels dran und das Geld los gewesen. Desgleichen, hätte die SEC ihm nachweisen können, dass er auf den Tipp eines Insiders hin gehandelt hatte.

Auch die Richterin wunderte sich, warum der Ukrainer nicht strafrechtlich angeklagt wurde. Eine offizielle Erklärung dafür gab es nicht. Es darf vermutet werden, dass die Staatsanwälte keine Aussicht dafür sahen, Dorozhko verhaften zu können, und sich die Mühe daher ersparten.

Rechtsprofessor Donald Langevoort von der Georgetown University empfiehlt dem US-Kongress, das Gesetz gegen Insiderhandel zu ergänzen: „Die Europäische Union hat ihre Gesetze zum Insiderhandel bereits überarbeitet, um klarzustellen, dass der Gewinn von Insiderinformationen durch kriminelle Aktivitäten gegen die Insiderhandelsgesetze verstößt.“

(bk)

NYT

Lesen Sie auch :