Bundesnetzagentur greift bei Missbrauch von 0900-Nummern durch

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In einem neuen Fall von großflächigem Rufnummernmissbrauch hat die Bundesnetzagentur einem Unternehmen untersagt, illegale Telefonwerbung durchzuführen. Zudem schaltete man die 0900-Nummer der Firma ab, sprach ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot aus und verbot unter Androhung von Zwangsgeldern das Geschäftsmodell. Dieses basierte nämlich darauf, dass mithilfe eines Telefoncomputers bei Verbrauchern angerufen und ihnen ein Gewinn in Aussicht gestellt wurde. Nähere Informationen gäbe es bei Rückruf, für den man nun eine bestimmte Taste drücken müsste – die vermittelte jedoch auf eine 0900-Rufnummer mit erhöhten Gebühren.

»Missbrauch von Rufnummern und Tricks dürfen nicht Basis für Geschäftsmodelle sein. Dies kann auch nur im Interesse rechtschaffender Anbieter im Mehrwertdienstemarkt sein«, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. »Wir schützen die Verbraucher und gehen unnachgiebig gegen einen derartig organisierten Rufnummermissbrauch vor. Das Telekommunikationsgesetz hat uns Instrumente an die Hand gegeben, mit denen wir den Missbrauch von Telefonnummern bekämpfen können. Diese Instrumente schöpfen wir voll aus. Es darf nicht zu Schlupflöchern für Unternehmen kommen, die durch technische Manipulationen eindeutige Regeln umgehen wollen.« (dd)

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