Heute gibt es ein Urteil zur Online-Durchsuchung

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In dem Verfahren geht es zwar nur um Landesrecht — Nordrhein-Westfalen erweiterte sein Verfassungsschutzgesetz um einen Passus für das heimliche Ausspähen privater Computer, Chats, Online-Telefonate und E-Mails – doch das für heute erwartete Urteil aus Karlsruhe dürfte richtungsweisend sein.

Kippt die Regelung vom Rhein, dann dürfte auch die geplante Ermittlungsbefugnis des BKA wackeln, den Bundestrojaner eingeschlossen. Momentan liegt der Berliner Gesetzentwurf auf Eis, da man die Entscheidung des Ersten BVG-Senats abwartet. (rm)

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