Schäuble hält an Online-Durchsuchungen fest

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Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts kam bei Datenschützer zumeist gut an, hatten die Verfassungshüter doch die Passagen zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz für nichtig erklärt. Als »schallende Ohrfeige« für NRW-Innenminister Wolf sei das zu verstehen – eine »schärfere Rüge« hätte es nicht geben können, meinte etwa die Bundesvorsitzende der Gründen, Claudia Roth, und wertete das Urteil auch als Kritik an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble.

Der allerdings ist mit dem Urteil ebenfalls nicht unzufrieden, schließlich wurden Online-Durchsuchungen nicht generell verboten, sondern grundsätzlich für zulässig befunden – vorausgesetzt es bestünde eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut und es gebe eine richterliche Anordnung. Eine entsprechende Regelung will Schäuble nun »so rasch wie möglich« im BKA-Gesetz verankern. Er betonte erneut, dass Online-Durchsuchungen im Rahmen der Terrorismus-Abwehr eine zentrale Rolle zukämen, sie aber nur in »sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz« kommen werden.

Für den Bundesbeautragten für den Datenschutz Peter Schaar geht das Urteil aus Karlsruhe sogar noch weiter. Er bergrüßte, dass nun schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre auf ein Mindestmaß begrenzt werden müssten und das Bundesverfassungsgericht erneut den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung betonte. Zudem gehörten nun aber auch »Vorschriften auf den Prüfstand, welche die vertrauliche Verwendung informationstechnischer Systeme einschränken, etwa die Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Bestimmungen zur Vorratsspeicherung«, über die die Verfassungshüter in den nächsten Tagen und Wochen entscheiden. (dd)

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