StudiVZ regt erneut auf: Markenstreit
Seit StudiVZ zu Holtzbrinck gehört, macht das Studentenportal Negativschlagzeilen. Offenbar im vorauseilenden Gehorsam, irgendwann Geld zu verdienen, änderte das Portal zunächst seine Geschäftsbedingungen und stieß damit auf die Gegenwehr von Datenschützern. Dann wiederum musste StudiVZ gestehen, Spitzeldienste für die Polizei geliefert zu haben. Und nun schickt das Unternehmen Anwälte aus gegen Betreiber von Webseiten, deren Domain ein “VZ” enthält.
Wenn auch die Namen FussballerVZ, PokerVZ, ErstiVZ, Abitur-VZ und FickenVZ nach Trittbrettfahrern klingen, stellt sich die Frage: Sind zwei Buchstaben als Kürzel für “Verzeichnis” schützbar? Die Betreiber der genannten Seiten haben ihre Dienste entweder umbenannt oder vom Netz genommen, weil sie offenbar wirklich Trittbrettfahrer waren oder weil sie von den hohen Streitwerten und damit verbundenen Anwaltskosten abgeschreckt waren.
Beim Landgericht Köln erwirkten die StudiVZ-Anwälte einstweilige Verfügungen gegen mindestens drei Anbieter, die keine Unterlassungserklärungen unterzeichnet hatten. Der Inhaber der Domain BewerberVZ wehrt sich gegen den richterlichen Beschluss und will die Einstweilige Verfügung aussetzen lassen. Die Meinung von StudiVZ, die “Kennzeichenfolge ‘Interessengruppe plus VZ'” sei schützbar, teilt man nicht. Und so will BewerberVZ zurückschlagen und die Löschung der Markeneintragungen für SchülerVZ und AlumniVZ erreichen.
Manche Blogger bezeichnen die Vorgänge schon in falschem Englisch als “VZ – very zilly”. (mk)