Wechsel von Flatrate zu Zeit-Tarif: Router prüfen
Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam – anhand des Falls einer Frau, die das nicht beachtet hatte. Sie bekam eine Rechnung über 647 Euro und muss sie auch bezahlen.
Die Provider würden solche “Konfigurationsfehler” des Kunden in der Regel von der Haftung ausschließen. Darüber hinaus sind sie den Angaben zufolge nicht verpflichtet darauf hinzuweisen, dass bei einem Tarifwechsel möglicherweise der Router neu konfiguriert werden muss. Das funktioniert bei PCs über die “Systemsteuerung”. Gegebenenfalls muss der Nutzer auch eine vom Provider zur Verfügung gestellte CD-ROM einlegen. (dpa/mr)
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