Wer zahlt für die Vorratsdatenspeicherung?

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Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages fand gestern eine Anhörung statt, bei der es um die Entschädigung der deutschen Telekommunikationsanbieter für die Vorratsdatenspeicherung ging. Denn in diesem Bereich gibt es zwischen Politik und Wirtschaft noch einiges an Streitpotenzial. Der von den Koalitionsparteien vorgelegte Entwurf sieht nämlich nur Pauschalen für konkrete Datenabfragen durch die Behörden vor. Damit sind aber nach Meinung der Unternehmen weder die tatsächlichen Kosten gedeckt, noch wird berücksichtigt, dass vielfach im Voraus neue Technik angeschafft werden muss – ganz egal ob später von den Behörden Daten angefordert werden oder nicht.

Dem Verband der deutschen Internetwirtschaft eco zufolge ist die Internetwirtschaft gezwungen, Technik für 332 Millionen Euro anzuschaffen, die man einzig und allein für den Staat vorhält. Also solle dieser sie auch bezahlen, fordert eco-Vorstand Oliver Süme. Seit Jahren würden die Kosten der Strafverfolgung auf Unternehmen abgewälzt, und mit der Vorratsdatenspeicherung bekäme diese Belastung vor allem für den Mittelstand eine neue Qualität. Denn die Internetzugangsprovider seien zu etwa 80 Prozent kleine und sehr kleine Unternehmen, die Mailanbieter hätten zu zwei Dritteln nicht mehr als 1000 Kunden. Unternehmen in dieser Größe würden aber nur selten bis nie Anfragen von Strafverfolgungsbehörden erhalten und bekämen daher auch keine Entschädigungszahlungen, so Süme.

Beim eco fordert man daher, dass der Staat nicht nur für die Bearbeitung der Anfragen, sondern auch für die Anschaffungs- und Betriebskosten aufkommt. Zudem sollte eine Härtefallregelung kleine und mittlere Unternehmen entlasten. (dd)

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