Online-Dienste der öffentlich-Rechtlichen am Rande der Legaliät?

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Spiegel-Autor Frank Patalong erklärt in einem Artikel, wieso ARD und ZDF bei ihren Online-Aktivitäten knapp am Rande der Legalität agieren. Denn die Online-Dienste seien nicht mehr die Grundversorgung, die die Sender nach dem Staatsvertrag liefern müssten; Patalong zitiert dazu die deutschen Verlegerverbände, die in einem Rechtsgutachten die bisherige Online-Praxis von ARD und ZDF als nicht verfassungskonform bezeichnen. Schon im November mussten sich die Anstalten des Vorwurfs erwehren, zu viel Geld für ihre Internet-Aktivitäten auszugeben.

Bis zum Sommer wollen nun die Bundesländer nun definieren, was die Anstalten dürfen und was nicht. Die Verleger meinen, dass die Onlinedienste der Anstalten nichts anderes sind als Zeitungen, die nur über einen anderen Informationskanal geliefert würden. Und Zeitungen dürften ARD und ZDF von Rechts wegen nicht herausbringen. Im Web würden die öffentlich-rechtlichen Sender ganze Nachrichtenkanäle ausliefern statt nur programmbegleitende Texte. Sie seien also nicht legitimierte Textdienste, die in Konkurrenz zu Zeitungen und Zeitschriften stünden.

Zwar beantworten ARD und ZDF die Vorwürfe mit ihrem “Qualitäts-Auftrag” und behaupten, privatwirtschaftlich organisierte Medienfirmen könnten dies nicht erbringen. Gutachten-Autor Gersdorf sieht dies so nicht. Patalong: “Das VDZ/BDZV-Gutachten stellt die Bewegtbild-und Audio-Angebote von ARD und ZDF nicht in Frage. Die textlichen und hier wohl im besonderen die Nachrichtenangebote der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz sieht es aber auf Kollisionskurs mit der Verfassung.”

ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender findet es aber unsinnig, eine Trennung von Text und Bild zu versuchen. Das sei ein “sehr deutscher Versuch von Wirklichkeitstrennung, die eben nicht wie eine Straße durch den Wald führe”.(mk)

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