Vorratsdatenspeicherung teilweise gestoppt
Die lang erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist da. Die Richter haben die umstrittene Speicherpflicht nicht kassiert, wohl aber etwas eingebremst. Es darf zwar zunächst weiter gespeichert werden, allerdings erhöht man die Hürden für den Zugriff auf die Daten, denn dieser ist nach Meinung der Verfassungshüter »ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff«, der das Telekommunikationsgeheimnis aushebelt und es ermöglicht, »weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.« Deshalb dürfen die Daten bis zum abschließenden Urteil nur dann an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden, wenn eine schwere Straftat vorliegt und »die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.«
Der Bundesregierung trugen die Verfassungsrichter zudem auf, zum 1. September 2008 einen Bericht über die Auswirkungen der Datenspeicherung vorzulegen. Erst danach wird das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung fällen. (dd)