Da die Internet-Plattform nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts biete, könne der Hersteller einer Ware den Verkauf über eBay verbieten, zitiert die heutige Focus-Ausgabe die Urteilsbegründung (Az: 7 O 263/07).
Damit steht dieser Richterspruch im Gegensatz zu einem anderen Urteil des Landgerichts Berlin. Jenes hatte in einem gleichliegenden Fall einen eBay-Boykott durch Hersteller als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung gewertet (Az: 16 O 412/07).
“Angesichts der beiden widersprüchlichen Entscheidungen ist das Ende gerichtlicher Auseinandersetzungen nicht absehbar”, kommentierte ein beteiligter Anwalt das Mannheimer Ergebnis. (rm)