Staatsanwälte haben keine Lust mehr auf Filesharing-Prozesse
Den Rechteinhabern würde es nicht um die Strafverfolgung gehen, sondern nur um die Namen der Nutzer, damit sie Abmahnungen verschicken können, erklärte der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Ralf Meyer dem WDR. Das sei nicht mehr verhältnismäßig, weshalb man Ermittlungen immer häufiger ablehne. Schließlich würde man für jede Anfrage an die Provider 20 bis 50 Euro zahlen müssen. Für den Steuerzahler seien das enorme Kosten – so seien allein in Wuppertal beispielsweise im Januar und Februar mehr als 2000 Anzeigen wegen Porno-Downloads eingegangen. Bei »erheblichen Vorwürfen wie außergewöhnlich großen Datenmengen oder bei kommerzieller Nutzung« würde man aber nach wie vor ermitteln.
Ähnlich handhabt das auch die Staatsanwaltschaft in Duisburg. »Wenn keine schwerwiegende Straftat vorliegt, dann lehnen wir die Ermittlung von IP-Adressen ab«, sagte der Sprecher der Duisburger Behörde, Detlef Nowotsch, dem WDR.
Die Intention der Industrie ist klar: sie kann von den Providern nicht die Namen der Nutzer verlangen und geht deshalb den Umweg über Strafanzeigen. Dabei sei der Musik- und Filmtausch gar keine gravierende Straftat, wie Ralf Meyer erklärt, und es könne vom Inhaber der IP-Adresse nicht automatisch auf den tatsächlichen Nutzer geschlossen werden. Speziell in WGs und Familien sei kaum zu ermitteln, wer Dateien aus dem Internet heruntergeladen hat. Der Industrie ist das allerdings egal – hat sie den Namen des Anschlussinhabers, wird eine Abmahnung verschickt. Die Betroffenen würden meist freiwillig zahlen, weil sie ein Zivilverfahren vermeiden wollen, stellt Meyer fest.
Die Anwaltskanzleien der Rechteinhaber wollen allerdings das neue Vorgehen der Staatsanwaltschaften nicht so einfach hinnehmen. Sie haben bereits Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf eingereicht. (dd)
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