Gesetz soll Provider zur Herausgabe von Tauschbörsen-Nutzerdaten zwingen
Nach dem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Musikindustrie ohne Polizei und Staatsanwalt direkt von den Internet-Providern Daten wie Name und Adresse von Tauschbörsen-Nutzern anfordern können. Diesen “Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen” durchzusetzen, könnte schwierig werden, denn die Provider und deren Vertretung eco wollen sich nicht um Aufgaben des Staates kümmern müssen.
Derzeit müssen die Rechteinhaber, wenn sie gegen illegale Angebote von P2P-Nutzern vorgehen wollen, Anzeige gegen Unbekannt erstatten und dabei die IP-Adresse und den Zeitpunkt des Verstoßes gegen Gesetze angeben. Die Staatsanwaltschaft kann daraufhin unter Umständen ein Verfahren einleiten und erst durch richterlichen Beschluss die Daten vom jeweiligen Provider einfordern, um schließlich zivilrechtlich gegen den Filesharer vorzugehen. Viele Staatsanwälte wollten dies nicht mehr mitmachen und verweigerten ihre Arbeit hierzu.
Oft waren die Daten schon gelöscht, die seit Anfang 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung ändert dies bereits. Das neue “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” soll nun eine EU-Richtlinie umsetzen – und geht wie so oft in “Übergehorsam”! noch einen Schritt weiter.
So will das Gesetz “In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat” einen Auskunftsanspruch durchsetzen. Zwar hat die Union einen Passus eingebaut, der eine Rechteverletzung in “gewerblichen Maß” verlangt, um dies durchzusetzen, der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag sieht aber schon Klagen gegen einfache Nutzer kommen, weil die Nutzung von Tauschbörsen ja oft dazu dient, Kosten für eine CD zu sparen – was im Sinne der Musikindustrie doch schon gewerbliches Ausmaß habe. Und weil kein Passus über Gutgläubigkeit der Nutzer enthalten sei, bestehe zudem die Gefahr, “dass künftig jede noch so kleine Urheberrechtsverletzung unter Verwendung personenbezogener Daten verfolgbar sein wird”.
Immerhin will die Bundesregierung die Abmahngebühren einschränken, um so Abmahn-Abzockern das Handwerk zu legen: Nach dem neuen Gesetz soll so etwas für Privatnutzer auf 50 Euro beschränkt werden. Jerzy Montag meint aber auch hier einen Hintereingang für die Musikindustrie zu entdecken: Tauschbörsen-Nutzer könnten schnell als “gewerbliche Nutzer” deklariert werden.
Die Regierung hatte schon am 13. März beschlossen, die EU-Richtlinie umzusetzen. Am Feitag sollen die Abgeordneten nun abstimmen – in verschiedenen Blogs wird darauf hingewiesen,k dass die Lobby der Musikindustrie jede Partei irgenwie finanziere und daher ein “positives” Ergebnis für die Medienkonzerne wahrscheinlich sei. (mk)