Werbe-Erlaubnis für ungenutzte Subdomains im Kleingedruckten
Anders als von Kritikern bemängelt (wir berichteten), sei die Nutzung von .com-Subdomains für Werbung durch NSI sogar von den Kunden erlaubt worden, erklärt Network Solutions. Das “Service Agreement” des Domain-Registrars sei 80 A4-Seiten groß – und in einem Passus der rund 59 000 Worte sei unter Punkt 11 (“zusätzliche Bedingungen”) versteckt, dass NSI die Domain- und Subdomain-Namen, Verzeichnisse und Dateien, “die nicht aufgelöst werden, als “Under Construction” oder “Parking”-Seite – inclusive Werbung! – nutzen darf.
Der Kunde könne bei der Anmeldung die Werbung in einer Checkbox abschalten, erklärt jedoch Ars Technica. Der Website zufolge könne der Kunde diese Praxis von NSI aber auch mit entsprechenden technischen Nameserver-Einstellungen umgehen.
Beim Ex-Monopolisten für die .com-Domain-Vergabe tauchen kontinuierlich Dinge aus “alten Zeiten” auf, die den Ruf des Unternehmens jetzt schädigen. Man müsse mal ein “Aufräumkommando” lossenden, heißt es in Diskussionsforen zum Thema. (mk)