Online-Durchsuchungen: Zypries und Schäuble einig

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Wolfgang Schäuble und Brigitte Zypries sind sich einig geworden: Für die Verbreitung von Spähprogrammen sollen die entsprechenden Zielwohnungen vorher nicht betreten werden. Diese marginale Änderung wurde flugs in den Gesetzentwurf über erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) eingebaut und wird nun an die Bundesländer zur Beratung geschickt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Ende Februar veröffentlichten Urteil Online-Durchsuchungen an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Als Voraussetzung forderte Karlsruhe eine konkrete und absehbare Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter wie Leib, Leben und Freiheit sowie Güter der Allgemeinheit. Auch eine Richteranordnung sahen die Verfassungsrichter als zwingend an.

Ob diese Punkte alle berücksichtigt sind, wurde nicht klar, da sich die Regierungsparteien stets nur um Details stritten. Das fiel auch der Opposition auf, die prompt in Person von Grünen-Vorsitzende Claudia Roth die jetzige Vorlage als “Gift für den Rechtsstaat” kritisierte. Vor allem die Haltung der Regierung, einen präventiven Überwachungsstaat bauen zu wollen, geht den Oppositionsparteien gegen den Strich. (rm)

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