Das einzige, was die Bonner vor den Wettbewerbern verheimlichen dürfen, sind ihre konzerninternen Ausbaupläne für das VDSL-Netz. Aber vorhandene Kabelkanäle und Leerrohre müssen sie gegen entsprechende Miete den Konkurrenten öffnen. Damit stimmt das Kölner Gericht der Regulierungsbehörde zu, die sich mit dieser Maßnahme mehr Wettbewerb erhofft – und lehnt die entsprechende Klage der Telekom ab. (rm)