Malware-Produzenten im EULA-Dschungel

Allgemein

Symantec Security Researcher Liam Omurchu hat neue Erkenntnisse zur Problematik des geistigen (imaginären) Eigentums bei Malware-Herstellern. Die Urheber des kommerziell (wenn auch nicht 100% legal) erhältlichen Malware-Baukastens “Zeus” integrieren ein End User License Agreement (EULA), das den Nutzer (Virenbastler) davon abhalten soll, den Code eigenmächtig weiterzugeben und ihn sogar dazu verpflichten will, zukünftige Updates zu kaufen. Widrigenfalls, so führt die Zeus-EULA weiter aus, werde man den Virencode des Endnutzerlizenzvereinbarungsverletzers direkt an die üblichen Antivirenfirmen schicken.

Ob das eine wirksame Drohung ist? Der Klageweg steht für die Regelung von widerstreitenden Interessen innerhalb des organisierten Verbrechens ja nicht zur Verfügung. Und ich dachte, die Jungs hätten da andere Möglichkeiten: “Ne nette kleine Virenfabrik haben Sie da. Wär doch schade, wenn hier irgendwas kaputt ginge. Ups, da ist ja ein Computer umgefallen. Wie ungeschickt von mir…”, sowas in dieser Art eben. [fe]

Ars Technica
Symantec

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