Tod durch Taser – darf es nicht geben
Es kommt zunehmend vor, dass die Leichenbeschauer zum Schluss kommen, der oft fahrlässige polizeiliche Einsatz der angeblich “nicht-tödlichen” Taser-Waffe sei zumindest eine der Todesursachen. Das ist dem Hersteller schon zu viel. Taser-Sprecher Steve Tuttle feuerte gegen die Gerichtsmediziner: “Wir machen jeden haftbar und verantwortlich für falsche Behauptungen. Das schließt auch Gerichtsmediziner mit ein.”
Die finden das allerdings beunruhigend, wie ein Sprecher der National Association of Medical Examiners erklärte: “Das grenzt gefährlich an Einschüchterung.”
Lässt sich ein Gerichtsmediziner nicht einschüchtern und erwähnt die Taser-Waffe als Todesursache, muss er tatsächlich mit den Anwälten von Taser rechnen. In Ohio entschied vor wenigen Tagen ein Richter, die Erwähnung von Taser müsse aus drei offiziellen Todeserklärungen entfernt werden. Wie Justizkenner befürchten, wird nach diesem Präzedenzurteil in den anstehenden Verfahren gegen Dutzende weiterer Gerichtsmediziner ebenso im Sinne des Waffenfabrikanten Taser entschieden werden. Auch diese Ärzte waren bei ihren Untersuchungen zum Schluss gelangt, dass die 50.000-Volt-Schocks der Taser-Waffe tödlich sein können. Aber was nicht sein darf, gibt es eben nicht – und wird per Gerichtsurteil verboten.
(bk)
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