MySpace-Selbstmord: Jetzt kommt’s doch noch zum Prozess

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Drew hatte auf MySpace ein gefälschtes Profil für einen Sechzehnjährigen angelegt, der dem Teenager Megan Meier erst den Kopf verdrehte und dann das Herz brach. Der Selbstmord des Mädchens löste zwar Empörungsstürme im Internet aus, hatte aber zunächst keine weiteren Folgen – ganz einfach, weil den Behörden des US-Bundesstaats Missouri nicht klar war, weswegen sie Anklage erheben sollten.

Das fiel jetzt dem Bundesstaatsanwalt Thomas P. O’Brien ein:  Er holt Drew wegen Betrugs an MySpace und dem unerlaubten Zugriff auf geschützte Computer vor Gericht  und wendet dabei Paragraphen an, die bisher in Hacker-Prozessen zum Tragen kamen. Insgesamt werden vier Klagen erhoben, die jeweils zu einer Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis führen könnten. [gk]

BBC News 

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