Riskanter Job für Admins

Netzwerk-ManagementNetzwerkePolitikRechtSicherheitSicherheitsmanagement

Der umstrittene Paragraf § 202 c StGB bereitet IT-Experten Kopfschmerzen. Denn der sogenannte Hacker-Paragraph stellt nicht nur das unberechtigte Eindringen in Netzwerke oder auf PC-Festplatten unter Strafe, sondern auch schon die “reine Vorbereitungshandlung”. Strafbar macht sich damit im Prinzip jeder Admin, der sich einen Port-Scanner oder Hacker-Tool besorgt, um Lücken in seinem eigenen Netzwerk aufzuspüren und zu schließen.

Hier will ein aktueller Leitfaden des Branchenverbands Bitkom helfen. Die Publikation sagt IT-Sicherheitsexperten, was sie angesichts des Hacker-Paragrafen jetzt eigentlich noch dürfen und wo die Grenzen liegen.

Daneben wendet sich der Leitfaden aber auch an die “Gegenseite”. Ermittler, Staatsanwälte, Verteidiger und Richter sollen einen detaillierten Überblick über die Software bekommen, die Sicherheitsexperten einsetzen, um die Sicherheit ihres Firmennetzes zu testen.

Den 16-seitigen Leitfaden im PDF-Format können Sie auf dieser Bitkom-Seite herunterladen.
Als weitere seriöse Informationsquelle für das Thema IT-Sicherheit hat sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bewährt.
(Mehmet Toprak)
Bild: Bitkom

Lesen Sie auch :