Urheberrecht: 1 Euro pro GByte gefordert

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Der Kampf um die Höhe der (Pauschal-)Vergütung von Urheberrechten für private Vervielfältigung ist in vollem Gange. Auf der einen Seite: Die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), ein Zusammenschluß diverser deutscher Verwertungsgesellschaften, die für Urheber und Rechteinhaber von Bild und Ton möglichst viel Geld von Herstellern und Importeuren von Geräten und Leermedien fordert. Auf der anderen Seite: Der Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien), der die (IT-)Industrie eben diese Hersteller und Importeure vertritt. Dazwischen: Der Verbraucher, der mit steigenden Kosten unter anderem für Medien und Player rechnen muss, da Hersteller die Forderungen der ZPÜ an die Endverbraucher weitergeben werden.

Knackpunkt des derzeitigen Streits ist die Änderung des Urheberrecht-Gesetzes zu Jahresbeginn 2008 und vor allem die erweiterte Liste der ZPÜ für »Vergütungspflichtige Produkte auf Grundlage des seit 01.01.2008 geltenden Rechts« (PDF, 32 KByte) Geräte und Medien also, auf die automatisch ein Preisaufschlag erfolgt. In den 80er Jahren fanden sich dort vor allem Audiokassetten und Kassettenrekorder, Videorekorder und -bänder. Analog-Technik, bei der der ZPÜ-Aufschlag nicht sonderlich ins Gewicht fiel.

Nun wurde die Liste deutlich erweitert: Unter anderem um Festplatten, SSDs, MP3-Player und MP3-fähige Handys. Stellt sich somit die Frage, wie hoch der Aufschlag für derartige Massenspeicher künftig ausfallen soll. Das Branchenmagazin IT-Business will erfahren haben, dass die ZPÜ einen satten Euro pro GByte verlangt, und macht am Beispiel von Apples iPod eine interessante Rechnung auf: Ein Classic-Modell mit 160 GByte-Festplatte kostet 330 Euro. Darin enthalten ist bislang eine Urheberrechtsabgabe von 2,41 Euro. Laut IT-Business fordert die ZPÜ jedoch von Apple und auch anderen Herstellern rückwirkend seit Jahresbeginn einen Euro pro GByte Speicher. Damit käme ein solcher iPod samt MwSt-Aufschlag auf über 500 Euro. Ein Preissprung, der sich insbesondere bei Apple-Produkten voll auf den Endkunden durchschlagen wird, denn Apple ist in Deutschland kein Lieferant im eigentlichen Sinne. Stattdessen ordern die Verkäufer die Cupertino-Produkte über Irland. Deutsche Einzelhändler müssten somit die hohe Pauschale auf die eigene Kappe nehmen. Ein klarer Wettbewerbsnachteil für Deutschland innerhalb Europas, den der Bitkom und andere Industrievertreter seit jeher anprangern.

Dass die geforderte Pauschalerhöhung nicht von Pappe ist, dürfte der ZPÜ klar sein. Deshalb fordert sie Hersteller und Importeure dazu auf »Rücklagen« zu bilden, um künftige und rückwirkende Forderungen zahlen zu können. Für viele Hersteller angesichts des derzeit schwelenden Preiskriegs um den potentesten MP3-Player und die niedrigsten Endkundenpreise ein Unding. Zudem ist noch gar nicht klar, wie hoch die Pauschale wirklich ausfällt. Hersteller und Importeure müssten demnach einfach mal Geld in unbestimmter Höhe zurücklegen, das sie ohnehin kaum zur Verfügung haben und Endkunden dürfen gespannt sein, durch welche Preisaufschläge sich die Forderungen der Rechteverwerter künftig bemerkbar machen. (tk/mk)
(Tomshardware – www.pc-professionell.de)

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